Andere Quelle für Wärme und Strom: Das selbständige BHKW also Blockheizkraftwerk

Heizung

Bei der Art und Weise uns mit Elektrizität zu versorgen gibt es heutzutage eine Verschiebung. Wir kaufen Wärme und Elektrizität von Firmen, die uns damit beliefern und sind dadurch in der Rolle des Konsumenten. Eine neue Option der Elektrizitätserzeugung sind die Blockheizkraftwerke, die aus uns einen Erzeuger machen und uns nicht länger nur Kunde sein lässt.

BHKW oder Blockheizkraftwerk: Was ist das eigentlich?

Eine Anlage zur Produktion von Strom ist unter dem Namen BHKW bekannt. In diesen Anlagen wird ein Stromerzeuger zur Stromproduktion mechanisch von einem Verbrennungsmotor angetrieben, der dafür wiederum Erdgas verbrennt. Gewöhnlich haben wir kein gewöhnliches Gaskraftwerk im Kellergeschoss zu Hause, hierbei jedoch wird das gleiche Prinzip genutzt um so eine Apparatur zu errichten. Der spezielle Unterschied liegt beim Blockheizkraftwerk im Maß der Nutzbarmachung des Energieträgers durch den Betrieb vor Ort.

Kraft-Wärme-Kopplung verbessert den Wirkungsgrad

Denn bei einem normalen Kraftwerk kann die entstehende Hitze in der Regel nur mühselig weiter genutzt werden. Die reguläre Heizung im eigenen Kellergeschoss kann über die Einspeisung der Verbrennungswärme unterstützt werden. Das kennt man als Kraft-Wärme-Kopplung bzw. KWK. Auf die bisherige Heizung kann je nach Zahl der versorgten Wohnungen und der Größe der existierenden Heizung und der Leistungsfähigkeit des BHKW verzichtet werden. Ein Ausnutzungsgrad von bis zu 90% kann hierdurch erreicht werden, das fast die komplette Energie genutzt wird, statt zu verpuffen.

Elektrizität selber gebrauchen oder einspeisen

Sie als Betreiber erhalten von Ihrem Stromversorger eine Abgeltung wenn Sie den gerade nicht verwendeten Strom in das öffentliche Elektrizitätsnetz einspeisen, zum Beispiel weil Ihr hauseigenes Kraftwerk im Winter zur Wärmeerzeugung arbeitet, Sie den den Strom aber im Moment nicht verbrauchen. Die Regelungen dazu sind im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zu finden. Durch dieses Gesetz ist Ihnen Ihre Einspeisevergütung ebenso sicher wie die Obliegenheit des Netzbetreibers Ihnen den Strom zu bezahlen.

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